Prime Move GmbH · Gültig ab 1. Oktober 2026 · Version 1.0
Für Umzug, Transport, Reinigung, Montage, Lagerung und Entsorgung. Diese AGB sind integrierender Bestandteil jeder Offerte und jedes Vertrags der Prime Move GmbH.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Prime Move GmbH, Worblentalstrasse 1, 3048 Worblaufen (nachfolgend «Prime Move»), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») über Umzugs-, Transport-, Reinigungs-, Montage-, Lager- und Entsorgungsleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Prime Move ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die AGB werden mit der Annahme der Offerte oder der Unterzeichnung des Vertrags Vertragsbestandteil. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter primemove.ch abrufbar.
2. Offerte und Vertragsabschluss
2.1 Offerten von Prime Move sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme (Unterschrift, E-Mail oder Bestätigung über die Website) durch den Kunden zustande.
2.2 Pauschalpreise beruhen auf den Angaben des Kunden und einer Besichtigung vor Ort oder per Video. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich davon ab (insbesondere Volumen, Zugänglichkeit, Stockwerk, Distanz), informiert Prime Move den Kunden vor Ausführung über die Preisanpassung.
2.3 Zusatzleistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden nur nach vorgängiger Absprache und zu den vereinbarten Ansätzen verrechnet. Am Auftragstag werden keine unangekündigten Zusatzpositionen erhoben.
3. Leistungen von Prime Move
3.1 Prime Move erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht, sorgfältig und mit geschultem Personal. Prime Move kann Hilfspersonen und Subunternehmer beiziehen und haftet für diese wie für eigenes Personal.
3.2 Umzugsleistungen umfassen je nach Paket: Verpackung, Demontage, Transport, Montage, Auspacken sowie Möbelschutz mit Stretchfolie und Decken. Pausen des Personals gehen zu Lasten von Prime Move.
3.3 Reinigungsleistungen mit Abgabegarantie: Wird die Wohnung bei der Übergabe von der Verwaltung oder dem Vermieter beanstandet, führt Prime Move die erforderliche Nachreinigung ohne Zusatzkosten durch. Voraussetzung ist, dass Prime Move bei der Übergabe anwesend ist oder innert 24 Stunden über die Beanstandung informiert wird. Nicht unter die Garantie fallen bauliche Mängel, Abnutzung, Schäden sowie Reinigungsarbeiten, die ausdrücklich vom Auftrag ausgenommen wurden.
3.4 Entsorgungsleistungen werden nach effektivem Volumen (m³) oder gemäss Pauschale verrechnet. Sonderabfälle (Farben, Chemikalien, Elektrogeräte, Reifen) werden nur nach Absprache und gegen Gebühr entsorgt.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass Wohnung, Haus oder Geschäftsräume am vereinbarten Termin zugänglich sind (Schlüssel, Lift, Treppenhaus) und dass eine Parkmöglichkeit für das Umzugsfahrzeug in unmittelbarer Nähe besteht. Allfällige Halteverbots- oder Parkbewilligungen beschafft Prime Move auf Wunsch gegen Kostenersatz.
4.2 Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Dokumente, Datenträger, Medikamente und Waffen sind vom Kunden selbst zu transportieren. Gefährliche Güter, Flüssigkeiten, Pflanzen und verderbliche Lebensmittel sind vorgängig zu entfernen.
4.3 Der Kunde informiert Prime Move vor dem Umzug über besonders wertvolle (über CHF 5'000.– pro Stück), empfindliche oder schwere Gegenstände sowie über Möbel, die nicht demontiert werden dürfen. Elektrogeräte sind vom Kunden abgeschlossen; Kühl- und Gefriergeräte sind abgetaut.
4.4 Bei Reinigungsaufträgen ist das Objekt vollständig geräumt zur Verfügung zu stellen. Strom und Wasser müssen verfügbar sein.
4.5 Der Kunde oder eine bevollmächtigte Person ist während des Auftrags erreichbar und bei Beginn und Abschluss anwesend.
5. Preise und Zahlung
5.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
5.2 Die Zahlung erfolgt gemäss Vereinbarung in bar am Auftragstag oder per Rechnung (QR-Rechnung) innert 30 Tagen netto. Bei Aufträgen über CHF 5'000.– kann Prime Move eine Anzahlung von 30 % verlangen.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist Prime Move berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. sowie Mahngebühren von CHF 20.– pro Mahnung zu verrechnen.
5.4 Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Prime Move zulässig.
6. Termine, Änderungen und Annullation
6.1 Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Terminänderungen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung.
6.2 Annullation durch den Kunden: bis 7 Tage vor dem Termin kostenlos; 6 bis 2 Tage vor dem Termin 30 % des Auftragswerts; weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder am Auftragstag 50 % des Auftragswerts. Bereits entstandene Auslagen (Material, Bewilligungen) werden zusätzlich verrechnet.
6.3 Kann Prime Move einen Termin aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht einhalten, wird ein Ersatztermin in gegenseitiger Absprache festgelegt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.4 Bei höherer Gewalt (Unwetter, Strassensperrungen, behördliche Anordnungen, Streik) werden die Parteien von ihren Leistungspflichten befreit, solange das Ereignis andauert.
7. Haftung und Versicherung
7.1 Prime Move haftet für Schäden am Umzugsgut, die während der Ausführung durch ihr Personal verursacht werden. Für Transport- und Betriebsschäden besteht eine Versicherung mit einer Deckungssumme von bis zu CHF 10'000'000.–.
7.2 Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des beschädigten Gegenstands. Für vom Kunden selbst verpackte Gegenstände haftet Prime Move nur bei nachweislich grober Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für bereits vorgeschädigte Möbel, Verschleiss, ideelle Werte, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 Sichtbare Schäden sind bei der Übergabe auf dem Übergabeprotokoll festzuhalten. Verdeckte Schäden sind innert 3 Arbeitstagen nach dem Auftrag schriftlich mit Fotos zu melden. Prime Move bestätigt jede Schadenmeldung innert 72 Stunden und schlägt eine Lösung vor.
7.4 Für Gebäudeschäden (Treppenhaus, Lift, Böden, Wände) haftet Prime Move im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Kunde unterstützt Prime Move bei der Abklärung gegenüber Verwaltung und Vermieter.
8. Lagerung
8.1 Eingelagertes Gut wird in trockenen, verschlossenen Räumen aufbewahrt. Die Lagergebühr wird monatlich im Voraus verrechnet. Der Zugang erfolgt nach Voranmeldung.
8.2 Für eingelagertes Gut schliesst der Kunde auf Wunsch eine separate Lagerversicherung ab; ohne diese ist die Haftung auf CHF 5'000.– pro Auftrag beschränkt.
9. Datenschutz
9.1 Prime Move bearbeitet Personendaten des Kunden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Kundenkommunikation gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Fotos für Übergabeprotokolle werden nur intern verwendet.
9.2 Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser an Subunternehmer, Versicherung und Behörden, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter primemove.ch/datenschutz abrufbar.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10.3 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist Bern. Zwingende Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.